Ihre Stimme für die Genossenschaft

Im Juni 2026 endet die Amtszeit der derzeit gewählten Vertreterinnen und Vertreter der WBG Kontakt. Mit der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 steht dann eine Neuwahl dieses wichtigen Gremiums bevor. Derzeit engagieren sich 99 Vertreterinnen und Vertreter sowie drei Ersatzvertreter ehrenamtlich in der Vertreterversammlung. Sie bilden das Bindeglied zwischen Mitgliedern und Vorstand und tragen mit ihren Entscheidungen maßgeblich zur positiven Entwicklung unserer Genossenschaft bei. Für dieses langjährige Engagement gilt allen ein herzlicher Dank.

Vertreterinnen und Vertreter handeln stets im Sinne des Gemeinwohls. Sie entscheiden beispielsweise über den Jahresabschluss, Satzungsänderungen oder die Verwendung des Jahresüberschusses. Auch die Wahl des Aufsichtsrates gehört zu ihren Aufgaben. 

Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der WBG Kontakt. Wer darüber hinaus aktiv Verantwortung übernehmen möchte, kann sich für das Vertreteramt bewerben. Voraussetzungen sind:

  • natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person

  • Mitglied der Genossenschaft

  • keine Zugehörigkeit zu Vorstand oder Aufsichtsrat

Laut Satzung wird pro 250 Mitglieder eine Vertreterin bzw. ein Vertreter gewählt. Für die neue Amtszeit ab 2026 bedeutet das: mindestens 68 Vertreterinnen und Vertreter plus Ersatzvertreter.

 

Die nächsten Schritte bis zur Wahl

In Vorbereitung auf die Vertreterwahl 2026 wird die Vertreterversammlung im Dezember 2025 eine neue Wahlordnung beschließen. Anschließend benennt der Aufsichtsrat die Wahlkommission. Zu Beginn des Jahres 2026 werden alle wahlberechtigten Mitglieder umfassend und transparent über den Ablauf der Wahl informiert.

Gemeinsam Zukunft gestalten

Die Vertreterwahl ist ein zentrales Element unserer genossenschaftlichen Demokratie. Mit Ihrer Stimme – und vielleicht sogar mit Ihrem eigenen Engagement als Vertreterin oder Vertreter – gestalten Sie die Zukunft der WBG Kontakt aktiv mit.