Schließung von Spielplatzanlagen

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten in den öffentlichen Bereichen angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020 besagt, dass die öffentlichen Spielplätze ab 19.03.2020 nicht mehr genutzt werden dürfen.

Dementsprechend dürfen die Spielplätze in unseren Beständen aktuell nicht genutzt werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Obhutspflicht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gegenüber ihren Kindern. Bitte orientieren Sie sich an den aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des örtlichen Gesundheitsamtes bzw. der entsprechenden staatlichen Stellen.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass es in der gegenwärtigen Situation notwendig ist, derartige Maßnahmen umzusetzen und danken Ihnen für die Beachtung.