Die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Epidemie besagt, dass „Übernachtungsangebote der Hotel- und Beherbergungsbetriebe im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden“ dürfen.
Demzufolge hat unsere Genossenschaft bis vorerst Ende April 2020 den Betrieb der Gästewohnungen und Appartements eingestellt.
Wir stehen Ihnen im Rahmen unserer Geschäftszeiten weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Aufgrund der stetigen Zunahme der mit dem Corona-Virus infizierten Personen, möchten wir Sie jedoch höflich bitten, sorgfältig abzuwägen, ob ein persönliches Vorsprechen in unseren Geschäftsstellen notwendig ist. Bitte nutzen Sie möglichst Telefon, E-Mail und Fax um mit uns in Kontakt zu treten und vermeiden Sie bitte soweit möglich unsere Geschäftsräume aufzusuchen.